Derzeit gibt es verschiedenste Förder-Programme rund um das Themengebiet Photovoltaik. So wurde beispielweise rückwirkend der MwSt.-Satz auf Photovoltaikanlagen und Speicher rückwirkend zum 01. Januar 2023 auf 0% gesenkt.
Je nach Bundesland, Kommune oder Stadt können teilweise weitere spezifische Zuschüsse und Fördermittel beantragt werden. Gerne beraten wir Sie konkret für Ihr Vorhaben.
Ja!
Nachfolgend ein Auszug aus dem FAQ des Bundesministeriums der Finanzen zum Thema „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“:
Durch das Jahressteuergesetz 2022 (BStBl. I 2023 S. 7) hat der Gesetzgeber einen neuen Absatz 3 in § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG) angefügt. Nach § 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage.
Eingeschlossen sind dabei die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und die Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.
Dies gilt, sofern die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
Vergleicht man die Kosten für selbstproduzierten Strom in Höhe von etwa 10 Cent pro KWh und setzt diesen in das Verhältnis zu den Strompreisen aus öffentlichen Netzen in Höhe von etwa 35 Cent pro kWh erkennt man das Einsparpotential auf den ersten Blick.